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Verification of Payee (VoP)

Verification of Payee (VoP)

Die „Verification of Payee“ (VoP) ist eine Funktion, die ab dem 5. Oktober 2025 für SEPA-Überweisungen verpflichtend zu beachten ist und den Zahlungsempfängername mit der hinterlegten IBAN abgleicht, um die Sicherheit zu erhöhen.

Warum diese Änderung wichtig ist:

  • Betrugsprävention:  Die VoP hilft, betrügerische Überweisungen zu verhindern, indem sichergestellt wird, dass die IBAN und der Empfängername zusammenpassen.
  • Rechtliche Verpflichtung: Die VoP ist eine neue EU-Verordnung, die für alle Banken und Sparkassen innerhalb der EU gilt.
  • Mit der Einführung von Verification of Payee wird sich Ihr Zahlprozess ändern. Ein einmaliges Einreichen einer SEPA-Überweisung ist nicht mehr ausreichend! Nach dem Senden der Zahlung an die Bank wird diese dort überprüft (bei aktivierter Empfängerüberprüfung). Anhand des Ergebnisses der Empfängerüberprüfung muss die Zahlung anschließend erneut freigegeben bzw. storniert werden.

Warum wir Sie hierüber informieren?

Weil die Änderung sich sowohl auf Ihre aktiven Überweisungen und SEPA-Lastschriftmandate als auch auf die Überweisungen Ihrer Kunden auswirken kann, wenn der Zahlungsempfängername nicht mit der hinterlegten IBAN übereinstimmt. Denken Sie zum Beispiel auch an die Überweisung Ihrer Gehälter.

Die Einführung der Empfängerüberprüfung erfolgt sowohl für Überweisungen, Echtzeitüberweisungen sowie Sammel- und Daueraufträge und Terminüberweisungen. Es wird geprüft, ob der Name der Empfängerinnen oder des Empfängers im Überweisungs­auftrag mit dem Namen bei der Empfängerbank übereinstimmt.

Welche Rückmeldungen sind möglich?

  • Übereinstimmung („Match“): Die eingegebene IBAN und der Name stimmen vollständig überein.
  • Nahezu Übereinstimmung („Close Match“): Die eingegebene IBAN und der Name stimmen nahezu überein. Der Name der Empfängerin oder des Empfängers bei der Empfänger­bank wird angezeigt.
  • Keine Übereinstimmung („No Match“): Die eingegebene IBAN und der Name stimmen nicht überein.
  • Prüfung nicht möglich („Verification Check Not Possible“): Die Prüfung konnte aus verschiedenen Gründen nicht durchgeführt werden.

Wie Sie oder die Bank mit den jeweiligen Rückmeldungen umgehen, entscheiden Sie gegebenenfalls im Einzelfall.

Beachten Sie hierzu bitte verlinkten Hilfedokumente der DATEV eG bei Verwendung von DATEV Zahlungsverkehr und DATEV Bank online (im Unternehmen online). In den Hilfedokumenten finden Sie auch Klick-Tutorials!

Wer haftet für die ausgeführten Überweisungen?

Die Bank haftet für die Richtigkeit der Empfängerüberprüfung und sich daraus ergebender Konsequenzen im Betrugsfall.

Werden Zahlungen freigegeben, obwohl keine Übereinstimmung vorliegt, liegt die Haftung im Falle einer Fehlüberweisung wie bisher beim Auftraggeber. Das bedeutet, dass sich das Haftungsrisiko in diesem Fall nicht ändert.

Die Empfängerüberprüfung ist ein zusätzlicher Schritt im Zahlungsprozess. Für Sammelüberweisungen hat der Gesetzgeber jedoch die Möglichkeit geschaffen, diese Prüfung zu umgehen. Die Zahlungen werden dann im sogenannten Opt-out-Verfahren gesendet.

Im Einzelnen bedeutet das für Sie:

  • Bei einer Falschüberweisung nach einer Übereinstimmung (Match) haftet die Bank.
  • Bei einer Falschüberweisung nach einer fehlenden Übereinstimmung (No-Match) haften Sie.
  • Bei einer Falschüberweisung nach einer Übereinstimmung mit Abweichungen (Close-Match) haften Sie.
  • Wenn Sie bei einer Sammelüberweisung auf die VoP-Prüfung verzichten (Opt-out) haften Sie.

Was ist zu tun?

Stellen Sie sicher, dass Sie bei SEPA-Überweisungen die korrekten Namen (Kontoinhabername) verwenden.

Denken Sie dabei an die:

  • Prüfung und Pflege von Lieferanten-Stammdaten: Die Namen Ihrer Zahlungsempfänger müssen identisch mit deren Kontoinhabernamen sein.
  • Vorlagen in Ihrem Online-Banking
  • Stammdaten Ihrer Angestellten im Lohnprogramm.
  • Prüfung Ihres eigenen Unternehmensnamens bei der Rechnungsstellung: Idealerweise entspricht Ihr Kontoinhabername dem Unternehmensnamen.
    Wenn Ihr offizieller Firmenname nicht Ihrer gängigen Firmenbezeichnung entspricht, dann hinterlegen Sie einen „Handelsnamen“ bei Ihrer Bank

Wo finde ich erste und weitere Informationen hierzu?

Einen ersten Überblick in Form eines Videos finden Sie auf der DATEV-Info-Seite zur Verification of Payee (VoP) und deren FAQ-Seite.

Ausführlich stellt das Thema zum Beispiel auch die Info-Seite der Kreissparkasse Böblingen dar.

Pflichtlektüre

ist das Hilfedokument Vorbereitung und Entscheidungshilfen für die Empfängerprüfung (VoP) in Zahl- und Lohnprozessen der DATEV eG. Dieses finden Sie hier

Lexikon

  • Verification of Payee (VoP): Teil der neuen Instant Payment Regulation (IPR). Schreibt die Überprüfung des Zahlungsempfängers bei SEPA-Überweisungen vor
  • Empfängerüberprüfung: Prüfung der Übereinstimmung von IBAN und Name (Name des Kontoinhabers) bei SEPA-Überweisungen
  • Übereinstimmung/Match: Die IBAN und der Name stimmen überein
  • Mit Abweichungen/Close-Match: IBAN und Name stimmen teilweise nicht überein (Tippfehler, phonetisch gleiche Buchstaben, etc.)
  • Keine Übereinstimmung/No-Match: IBAN und Name stimmen nicht überein
  • Opt-In: Die Empfängerüberprüfung ist aktiviert
  • Opt-Out: Die Empfängerüberprüfung ist deaktiviert

Deaktivieren der Empfängerüberprüfung (VoP):

  • Der Verzicht auf die Empfängerüberprüfung (Opt-Out) ist nur für Geschäftskonten bei SEPA-Sammelüberweisungen möglich.
  • Ein Deaktivieren der Empfängerüberprüfung bei Einzelüberweisungen und Privatkonten ist gesetzlich ausgeschlossen. Hier gilt immer die Opt-In (aktivierte Empfängerüberprüfung) Einstellung.
  • Bei Zahlungsfreigabe mit Begleitzettel wird die Empfängerüberprüfung grundsätzlich nicht durchgeführt.

Umsetzung in den DATEV-Programmen:

  • Die Voreinstellung bei DATEV-Programmen (DATEV Bank online und DATEV Zahlungsverkehr) für SEPA-Sammelüberweisungen ist Opt-Out (deaktivierte Empfängerüberprüfung).
  • Beim Senden von SEPA-Sammelüberweisungen mittels Service-Rechenzentrumsverfahren (DATEV-Sammelverfahren) wird immer mit Opt-Out (deaktivierte Empfängerüberprüfung) gesendet.

Bei Fragen zum Thema VoP gehen Sie bitte zeitnah auf Ihren Bankberater zu. Gerne stehen auch wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.