eRechnung
Die eRechnung kommt!
Der Empfang von eRechnungen wird ab dem 1. Januar 2025 für inländische B2B-Umsätze verpflichtend.Wir sehen die eRechnung nicht nur als Pflicht, sondern ganz eindeutig auch als Chance!
Wie laden Sie daher ein, sich bereits jetzt schon über die E-Rechnung und die verschiedenen Lösungsansätze der DATEV eG zu informieren:
Produkte und Lösungen für Unternehmer
Leitfaden – so gelingt die eRechnung in Ihrem Unternehmen
eRechnung 5 Vorteile für Ihr Unternehmen
Bestimmt erhalten Sie schon diverse Rechnungen per E-Mail übermittelt.
Diese können Sie schon jetzt (bei einem vorhandenen Unternehmen-Online-Zugang) automatisch ins Unternehmen online übermitteln lassen oder an Unternehmen online weiterleiten.
Eine Video-Anleitung zur Einrichtung Ihrer persönlichen Weiterleitungs-Mail-Adressen finden Sie hier: Einstellungen zur Übermittlung von Rechnungen per E-Mail
Sobald Sie diese E-Mail-Adresse(n) generiert haben, können Sie
- eine Regel für eingehende Mails mit dem Betreff „Rechnung“ erstellen, welche dann dafür sorgt, dass die Rechnungen automatisch an Unternehmen online weitergeleitet werden
- eingegangene oder ausgehende Mails mit Rechnungsanhängen an Ihre persönliche Mail-Adresse für Rechnungsein-/ausgänge weiterleiten.
- die scan-to-mail-Funktion an Ihrem Scanner nutzen, um Papier-Eingangsrechnungen zu digitalisieren und gleich automatisiert an Unternehmen online zu übermitteln
Am Besten funktioniert der Mail-Empfang mit automatisierter Weiterleitung, wenn Sie sich für den Rechnungseingang eine eigene Mail-Adresse für den Rechnungsempfang einrichten. Beispiel: rechnung@mustermueller.de
Gerne betrachten wir gemeinsam Ihre Beleg-Situation und finden für die verschiedenen Szenarien einen flüssigen Prozess.