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eRechnung

eRechnung


Die eRechnung kommt!

Die Möglichkeit zum Empfang von eRechnungen wird ab dem 1. Januar 2025 für inländische B2B-Umsätze verpflichtend.

Hierfür reicht eine E-Mail-Adresse aus. Aber Achtung: eRechnungen müssen archiviert werden wie z.B. per automatischer Mail-Archivierung über Mailstore oder andere Programme.

Insgesamt empfehlen wir die Nutzung der eRechnungsplattform https://www.datev.de/web/de/aktuelles/e-rechnung-mit-datev/datev-e-rechnungsplattform/ bzw. Unternehmen online.

Wir sehen die eRechnung nicht nur als Pflicht, sondern ganz eindeutig auch als Chance, daher laden wir Sie ein, sich über die E-Rechnung und die verschiedenen Lösungsansätze der DATEV eG zu informieren:

eRechnung mit DATEV 

Produkte und Lösungen für Unternehmer

Leitfaden – so gelingt die eRechnung in Ihrem Unternehmen

eRechnung 5 Vorteile für Ihr Unternehmen


Bestimmt erhalten Sie schon diverse Rechnungen per E-Mail übermittelt. 

Diese können Sie schon jetzt (bei einem vorhandenen Unternehmen-Online-Zugang) automatisch ins Unternehmen online übermitteln lassen oder an Unternehmen online weiterleiten.

Sobald Sie diese E-Mail-Adresse(n) generiert haben, können Sie

  • eine Regel für eingehende Mails mit dem Betreff „Rechnung“ erstellen, welche dann dafür sorgt, dass die Rechnungen automatisch an Unternehmen online weitergeleitet werden
  • eingegangene oder ausgehende Mails mit Rechnungsanhängen an Ihre persönliche Mail-Adresse für Rechnungsein-/ausgänge weiterleiten.
  • die scan-to-mail-Funktion an Ihrem Scanner nutzen, um Papier-Eingangsrechnungen zu digitalisieren und gleich automatisiert an Unternehmen online zu übermitteln

Am Besten funktioniert der Mail-Empfang mit automatisierter Weiterleitung, wenn Sie sich für den Rechnungseingang eine eigene Mail-Adresse für den Rechnungsempfang einrichten. Beispiel: rechnung@mustermueller.de

Gerne betrachten wir gemeinsam Ihre Beleg-Situation und finden für die verschiedenen Szenarien einen flüssigen Prozess.