Die Frage nach dem Honorar wird uns häufig gestellt. Gleichzeitig ist sie nicht pauschal zu beantworten. Grund hierfür ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die – ähnlich wie das Steuerrecht selbst – komplex aufgebaut ist. Der tatsächliche Arbeitsaufwand sowie der Umfang der erforderlichen Tätigkeiten ergeben sich in vielen Fällen erst im Laufe der Bearbeitung.

Genau aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die StBVV geschaffen: In der Praxis ist zu Beginn eines Mandats regelmäßig nicht absehbar, welche konkreten Arbeiten notwendig werden. Alle Steuerberaterinnen und Steuerberater sind an die StBVV gebunden – auch wir.
An dieser Stelle könnten wir es bei diesem Hinweis belassen. Uns ist jedoch wichtig, die Honorarfrage transparenter zu erläutern und Ihnen zugleich die Vorteile einer Zusammenarbeit mit uns darzustellen:
Honorar nach der Steuerberatervergütungsverordnung
In der Regel handelt es sich bei den Gebühren um sogenannte Wertgebühren. Das bedeutet, dass sich die Gebührenhöhe innerhalb eines gesetzlich festgelegten Rahmens insbesondere nach dem Umfang der Tätigkeit, dem Schwierigkeitsgrad und dem Zeitaufwand richtet, zugleich aber durch die Höhe der Einkünfte oder des Umsatzes begrenzt wird.
Innerhalb dieses Gebührenrahmens bestimmen wir die angemessene Gebühr unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwands. Die StBVV stellt damit sicher, dass Sie eine qualifizierte und verantwortungsvolle Beratung zu einem Honorar erhalten, das Ihren persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht.
Sie können sich darauf verlassen, dass wir die StBVV korrekt anwenden und keine höheren Gebühren abrechnen, als es das Gesetz oder es unsere schriftlich vereinbarten Honorarvereinbarung vorsieht.
Ihr Mehrwert durch unsere Tätigkeit
Entscheidend ist nicht allein das Honorar, sondern der Nutzen, den Sie durch unsere Arbeit haben:
Ergänzende Honorarregelungen
Für bestimmte Leistungen vereinbaren wir abweichend von der StBVV folgende transparente Regelungen:
Sonderleistungen sind Leistungen wie die Prüfung von Steuerbescheiden, Einsprüche, individuelle Recherchen und Beratungen. Darüber hinaus werden als Sonderleistungen über Zeitgebühr die Zeiten abgerechnet, die für die Einrichtung der Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie für die Bestellung und Administration von Unternehmen online, Auftragswesen next anfallen.
Unsere Mindestgebühr beträgt je Veranlagungsjahr:
400 € Honorar zzgl. 20 € Auslagen = 420 € netto
zzgl. 19 % Umsatzsteuer = 499,80 € brutto
Monatliche Mindestgebühr Buchhaltung
95 € netto zzgl. Auslagen und USt
Unterjährig berechnen wir für die Erstellung der Buchhaltung (monatliche) Vorschüsse. Wir versuchen, die Vorschüsse so zu schätzen, dass sich in der Schlussrechnung zur Buchhaltung (welche wir nach Abschluss der Dezember-Buchhaltung erstellen) möglichst keine höhere Nachzahlung oder Erstattung ergibt. Abgerechnet werden mindestens 95 € für unsere Leistung.
Die Auslagen der DATEV eG für die Anwendungen Unternehmen online, ggf. Auftragswesen next sowie die Kosten, die Ihr Buchhaltungsbestand auslöst, werden 1:1 an Sie weiterberechnet.
Die individuellen Sätze für die Anlage der Lohn-Buchführung, die Anlage von Mitarbeitern, die Abrechnungen und die weiteren mit der Lohn-Buchführung anfallenden Meldungen und Tätigkeiten fragen Sie bitte aktiv an.
Hier sollte man sich auf drei Sonderleistungs-Stunden für die Einrichtung von Unternehmen online und der Buchhaltung an sich einstellen.
Bei Online-Shops sollte sicherheitshalber ein Stundenaufwand von 10 Stunden eingeplant sein. Je nach Anbindung und der Zahl der Zahlungswege etc. ist die Einrichtung komplexer und benötigt auch mal mehr Zeit, bis es rund läuft.
Die Mindestlaufzeit für den DATEV-Vertrag „Unternehmen online“ bzw. „DATEV Auftragswesen next“ beläuft sich auf 12 Monate.
Wir legen großen Wert auf faire Honorare und eine langfristige Zusammenarbeit.
Vertrauen und Augenmaß sind für uns zentrale Werte.
Hinweis zur Honorarprognose
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zwar auf die StBVV verweisen, jedoch keine exakte Honorarprognose im Voraus abgeben können. Unsere Zeit setzen wir bevorzugt für die qualifizierte Bearbeitung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten ein – nicht für umfangreiche Honorarverhandlungen.
Aus diesem Grund bitten wir, von reinen Honorar-Anfragen abzusehen. Eine aufwendige Sichtung von Unterlagen ausschließlich zur Honorarermittlung würde einen erheblichen Zeitaufwand verursachen, der letztlich in die Honorarbemessung einfließen müsste oder zulasten unserer Bestandsmandate ginge. Genau deshalb existiert die StBVV als objektiver und gesetzlich vorgegebener Rahmen.
Wir bitten Sie daher um Ihr Vertrauen – auch in Honorarfragen.
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