71032 Böblingen - Sindelfingerstr. 19a

Datenblatt-Neumandat

    Persönliche Angaben:

    Name/ Firmenname*



    Angaben Partner/ Ehegatte:


    GoogleWerbeschildHinweisschild am GebäudeEmpfehlung durch/ Sonstige


    Gebühren

    Beratungsleistungen lösen eine Gebühr gemäß der § 21 StBVV aus, die gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Gebühr beträgt auf Grund dieser gesonderten Vereinbarung abweichend von der StBVV 180 € + 19% USt 34,20 € = 214,20 € je Stunde (Abrechnung im 6 Minutentakt).

    Wenn ein Mandatsverhältnis aus der selben Sache entsteht, wird Ihnen die Gebühr für das Erstgespräch (maximal 159,66 € + 19% USt = 190 €) auf Ihre Rechnung angerechnet. Des Weiteren stellen wir die Zeit für die Mandatsanlage (Erfassung der weiteren Stammdaten sowie Vorbereitung und Hinterlegung der Vollmacht beim Finanzamt) nicht gesondert in Rechnung.

    * Pflichtfelder

    Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV)

    §21 Rat, Auskunft, Erstberatung

    1. Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt (MANDATSERTEILUNG), erhält der Steuerberater eine Gebühr in Höhe von 1 Zehntel bis 10 Zehntel der vollen Gebühr nach Tabelle A Anlage 1). Beschränkt sich die Tätigkeit nach Satz 1 auf ein erstes Beratungsgespräch und ist der Auftraggeber Verbraucher, so kann der Steuerberater, der erstmals von diesem Ratsuchenden in Anspruch genommen wird, keine höhere Gebühr als 190 Euro fordern. Die Gebühr ist auf eine Gebühr anzurechnen, die der Steuerberater für eine sonstige Tätigkeit erhält, die mit der Ratserteilung oder Auskunft zusammenhängt.